01Beginn und Ende der Vereinbarung
Alle Fahrten beginnen im Domizil der M.Z Design GmbH und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die M.Z Design GmbH sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 10.– für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der M.Z Design GmbH eine volle Tagesentschädigung.
02Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges
Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist, ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.
03Mietwagen
Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem und sauberem Zustand abgegeben. Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.
04Pflichten bei Unfall
Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der M.Z Design GmbH und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gem. Internat. Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die M.Z Design GmbH ohne Belang.
05Haftpflicht-/Kaskoversicherung
Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht während der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung vorbehältlich anderer Abmachung eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadensfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass die M.Z Design GmbH für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und / oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden.
06Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges
Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Allfällige Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind der M.Z Design GmbH zu melden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachungen besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.
07Reparaturen
Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der M.Z Design GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen.
08Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der M.Z Design GmbH gestattet.
09Haftung der M.Z Design GmbH
Die M.Z Design GmbH haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die M.Z Design GmbH für irgendwelchen Schaden, der dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.
10Verrechnung
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann die M.Z Design GmbH den ihr erwachsenen Schaden ohne Weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
11Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
12Gerichtsstand
Handelt es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Konsumentenvertrag, so bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Gerichtsstandsgesetz. In den übrigen Fällen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Domizil der M.Z Design GmbH. Es ist der M.Z Design GmbH freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
